Wenn der Frühling anbricht, sich die ersten Knospen zeigen und allmählich alles grünt und blüht, fängt für viele das Jahr erst richtig an. Dann heißt es: raus mit den Gartenmöbeln und ab an die frische Luft – vor allem, wenn dazu noch die Sonne scheint.

Gartenmöbel Teak

Geht es Ihnen auch so? Sind Terrasse und Garten Ihr zweites Wohnzimmer? Dann sind Sie nicht allein. Immer mehr Menschen verbringen ihre Freizeit draußen und bevorzugt im eigenen Garten. Gründe dafür gibt es schließlich genug. Der häufigste ist: relaxen. Damit das funktioniert, muss natürlich das Ambiente stimmen.

Gartenmöbel - hohe Qualität, hohes Schadenrisiko

Das richtige Ambiente sollte heutzutage allerdings kein Problem mehr sein. Schließlich ist die Auswahl, was Gartenmöbel - und passende Accessoires - angeht, so groß wie noch nie. Auch die Wertigkeit des Angebots nimmt ständig zu. Luxuriös anmutende Lounge-Möbel haben in vielen Gärten längst die Plastiktische und -stühle früherer Zeiten abgelöst. Mit der Qualität der Gartenmöbel wächst allerdings auch der mögliche Schaden, der Ihnen im Fall der Fälle entstehen kann. Doch was kann eigentlich passieren? Und vor allem: Übernimmt dann Ihre Versicherung den Schaden?

Die häufigsten Schäden entstehen durch Diebstahl, Unwetter und Vandalismus. Wenn Sie jedoch glauben, dass Ihre Hausratversicherung automatisch bei jedem dieser Schäden zahlt, liegen Sie falsch. Wahrscheinlich jedenfalls. Denn – wie allgemein üblich – sind auch bei Gartenmöbeln die Fragen zum Versicherungsschutz nicht mit einem einfachen „Ja” oder „Nein” zu beantworten, sondern eher mit „es kommt darauf an”.

Das leistet die Hausratversicherung

Nehmen wir zunächst einmal den Diebstahl. Hier ist zwischen einfachem Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu unterscheiden. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand Gewalt (bzw. einen Nachschlüssel) anwenden muss, um an Ihr Hab und Gut zu kommen. Einen einfachen Diebstahl dagegen begeht der Eindringling, wenn er ungesicherte Gegenstände entwendet. Wichtig zu wissen: Viele Hausratversicherungen regulieren einen Schaden nur bei einem Einbruchdiebstahl.

In der Regel heißt das für Ihre Gartenmöbel: Ihre Hausratversicherung kommt nur dann für den Schaden auf, wenn die Möbel eingeschlossen sind. Hierfür genügt ein abschließbares Gartenhaus. Doch auch eine anderweitige Sicherung, beispielsweise mit Kette und Vorhängeschloss, ist meist ausreichend.

Gartenmöbel nach Schaden durch Unwetter

Doch wo es eine Regel gibt, finden sich auch Ausnahmen. Um sicherzugehen, was Ihre Hausratversicherung abdeckt, schauen Sie am besten in Ihre Unterlagen oder klären alle Fragen direkt mit Ihrem Versicherer. Viele Unternehmen bieten eine sogenannte Deckungserweiterung an, mit der sich auch der einfache Diebstahl von Gartenmöbeln absichern lässt. Das ist zwar nicht gerade günstig. Doch gerade bei der Hochwertigkeit der heutigen Gartenausstattung dürfte es sich lohnen. Und wer möchte schon jeden Abend seine Lounge-Möbel oder gar die schwere Sitzgruppe aus Holz aufs Neue verstauen?

Gartenmöbel einwintern

Im Übrigen gilt das Gesagte nicht nur für Gartenmöbel, sondern auch für alles andere Bewegliche, was sich auf Ihrem Grundstück befindet: Sonnenschirme, Gartenwerkzeuge, Dekorationsartikel, mobile Leuchten usw. Auch die Wäsche, die auf der Leine trocknet, zählt dazu.

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Vandalismus- und Unwetterschäden an Gartenmöbeln

Was wir gerade zum Thema Diebstahl gelernt haben, gilt in ähnlicher Weise, wenn Ihre Gartenmöbel, -geräte und sonstige Accessoires durch Unwetter wie Sturm, Blitzschlag und Hagel oder aber durch Vandalismus beschädigt oder gar zerstört werden. Die Hausratversicherung leistet nicht, wenn sich die betreffenden Gegenstände im Freien befinden. Zwar ist meist auch eine Außenversicherung mit eingeschlossen. Diese greift allerdings nur bei ausreichender Sicherung des gestohlenen oder beschädigten Eigentums. Stehen Ihr Gartentisch und Ihre Stühle jedoch offen im Garten, haben Sie nicht für ausreichenden Schutz gegen Wettereinflüsse oder Beschädigung durch Dritte gesorgt.

Gartenhaus

Deshalb unser Tipp: Zieht ein Unwetter auf, sollten Sie Ihre Gartenmöbel möglichst im Keller oder Gartenhaus verstauen. Vandalismus dagegen ist leider nicht vorhersehbar. Wollen Sie komplett auf Nummer sicher gehen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als ständig alles zu verräumen, was Sie gerade nicht benötigen. Entsteht dann trotzdem ein Schaden an diesen Dingen, übernimmt diesen Ihre Hausratversicherung.

So weit, so gut. Doch eine Frage fällt uns noch ein: Dass Schäden an den Gegenständen innerhalb eines Gartenhauses versichert sind, wissen wir nun. Wie aber verhält es sich, wenn das Gartenhaus selbst durch ein Unwetter beschädigt oder gar zerstört wird?

In diesem Fall greift die Hausratversicherung nicht. Denn dafür gibt es die Wohngebäudeversicherung. Daher empfiehlt es sich, den Wert des Gartenhauses in die Versicherungssumme mit einzurechnen.