Ob Berufspendler, Studenten oder Geschäftsreisende – eine Vielzahl an Menschen lebt heutzutage flexibel. Um diese Zielgruppen zu erreichen, lohnt sich eine möblierte Vermietung. Ein Wohnraum gilt allerdings erst dann als möbliert, wenn das Interieur die Führung des Haushalts ermöglicht. Es reicht demnach keine Einbauküche, um von einer möblierten Wohnung zu sprechen. Im Folgenden erfahren Sie, was steuerlich abgesetzt werden kann und was Sie generell berücksichtigen sollten.

Möblierte Wohnung

Die Details im Mietvertrag bei einer möblierten Vermietung beachten

Ganz gleich, ob es sich um eine kurz- oder längerfristige Vermietung handelt: Es sollte in jedem Fall ein Mietvertrag für möblierten Wohnraum schriftlich festgehalten werden. Sie können den Mietvertrag wie jeden herkömmlichen aufsetzen. Mietrechtsexperten raten jedoch, einige Details mit einzubeziehen:

  • Der Begriff "möblierter Wohnraum" sollte im Mietvertrag stehen, da sonst ebenfalls von einem unmöblierten Wohnraum ausgegangen werden kann.
  • Eine Inventarliste der übergebenen Möbel hilft Ihnen, Ärger zu vermeiden. Bei der Wohnungsrückgabe kann auf diese Weise überprüft werden, ob etwas fehlt oder beschädigt ist.

Unser Tipp: Sollte es sich bei Ihrem Inventar um besonders hochwertige Möbel oder wertvolle technische Geräte handeln, die einem vorsichtigen Umgang bedürfen, sollte die besondere Pflege - und Fürsorgepflicht des Mieters in den Vertrag mit aufgenommen werden.

Vor- und Nachteile einer möblierten Vermietung

Der größte Nachteil ist für viele Vermieter, dass diese zunächst hohe Kosten im Zuge der Möbelbeschaffung haben. Bei möblierten Wohnungen kommt es zudem zu einem häufigen Wechsel der Mieter, weil es sich regelmäßig um eine flexible Zielgruppe handelt. Somit gibt es mehr Termine für die Vermittlung oder Übergabe. Auch der Möbelverschleiß ist kein unwesentlicher Faktor, denn durch den häufigen Mieterwechsel wird das Inventar intensiver beansprucht. Ist der vermietete Fernseher defekt, müssen Sie sich als Vermieter der Reparatur annehmen. Auch ein in der möblierten Vermietung inbegriffener Internetanschluss birgt Risiken. Lädt der Mieter illegale Daten herunter, kann es zu Abmahnungen kommen und Sie müssen beweisen, dass Sie diese Rechtsverletzung nicht begangen haben.

Doch es gibt auch Vorteile: Sie dürfen als Vermieter eine höhere Miete verlangen, wenn Einrichtungsgegenstände zur Wohnung gehören, da der Nutzwert erhöht wird. Hierfür gibt es den sogenannten Möblierungszuschlag, der auf die ortsübliche Vergleichsmiete addiert wird. Ebenso können Sie steuerlich mehr geltend machen als bei einem unmöblierten Objekt.

Was Sie als Vermieter steuerlich absetzen können

Generell können Sie als Vermieter alle Kosten, die im Zuge der Vermietung anfallen, steuerlich geltend machen. Ihnen fehlt der Überblick, welche Ausgaben Sie hinsichtlich Ihrer Objekte haben? Eine digitale Immobilienverwaltung wie zum Beispiel Vermietet.de hilft Ihnen bei der Bewältigung der täglich anfallenden Aufgaben und verschafft Ihnen mehr Überblick über Ihre Kapitalanlage.

Die folgenden Kostenpunkte können Sie von der Steuer absetzen:

  • Zinsen: Oftmals werden Immobilien über Darlehen finanziert und mit monatlichen Tilgungsleistungen abgegolten. Diese Zinsen lassen sich steuerlich absetzen.
  • Anschaffungskosten der Immobilie: Sofern Ihre Immobilie bis zum 31. Dezember 1924 errichtet worden ist, können Sie 40 Jahre lang jedes Jahr 2,5 Prozent von den Anschaffungs- und Herstellungskosten Ihres Hauses oder der Wohnung steuerlich absetzen.
  • Grundsteuer: Die jährlich anfallende Grundsteuer kann von Eigentümern in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
  • Inventar: Wenn Sie eine möblierte Wohnung vermieten, können Sie die Kosten für die gekauften Möbel von der Steuer absetzen, sofern die gekauften Gegenstände weniger als 800 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten. Wird dieser Wert überstiegen, müssen die Möbel über mehrere Jahre hinweg abgesetzt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
  • Reparaturen- oder Renovierungskosten: Sie können als Vermieter Ihre Renovierungskosten entweder vollständig in dem Steuerjahr absetzen oder bis auf maximal fünf Jahre gleichmäßig verteilen.
  • Kosten für den Steuerberater oder Anwalt: Nicht selten ist aufgrund von Ärger mit Mietern ein Anwalt nötig. Ebenso wie die Steuerberaterkosten können Sie die anfallenden Kosten steuerlich geltend machen.
  • Selbst bei Wohnungsleerstand können Steuern abgesetzt werden: Wenn Ihre Mietwohnung längere Zeit leer steht, können Sie die anfallenden Kosten für die Gebäudeversicherung oder Grundsteuer steuerlich absetzen. Die Bedingung dabei ist der Nachweis, dass Sie aktiv nach einem Mieter suchen.