Barrierefreies Bauen ermöglicht allen Menschen die NutzungBarrierefreies Bauen bezeichnet eine Bauform, die sämtlichen Menschen die einschränkungslose Nutzung ermöglicht. Sowohl Menschen mit einer Behinderung, als auch kleinwüchsige Menschen, Kinder und ältere Menschen kommen in einem barrierefreien Gebäude ohne fremde Hilfe zurecht. Besondere Anforderungen ergeben sich für Menschen mit starken motorischen Einschränkungen und Bewegungshilfen, da sie zur Fortbewegung mehr Platz benötigen. Aber auch Personen mit einer Seh- oder Hörbehinderung stellen spezielle Anforderungen, die sich vor allem durch taktile oder visuelle Merkmale ausdrücken. Ein möglichst barrierefreies Wohnen ist für diese Personengruppe also eine starke Erleichterung im Alltag.

Die DIN 1840 ist eine deutsche Norm, die Empfehlungen zur barrierefreien Bauform gibt. Diese Empfehlungen müssen nicht zwingend angewendet werden, allerdings legt jede Landesbehörde in der Bauordnung fest, inwieweit die Normen für barrierefreies Bauen im jeweiligen Bundesland verbindlich sind. Je nach Land bestehen daher unterschiedliche Regelungen. Generell lässt sich vor allem für Wohnräume aber die Tendenz zur Barrierefreiheit beobachten. Während die DIN 1840-1 Empfehlungen zu öffentlichen Plätzen, Gebäuden und Straßen abgibt, stellt die DIN 1840-2 Empfehlungen für den Wohnraum zur Verfügung. 

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Allgemeine Grundsätze der DIN 1840-2 für barrierefreies Wohnen

Im Einzelnen bezieht sich die DIN 1840-2 vor allem auf den Eingangsbereich und die Diele sowie das Bad, das Wohnzimmer, die Küche und das Schlafzimmer einer Wohnung oder eines Hauses.

Im Dschungel der Normen muss man sich zurechtfinden.

Im Bad geht es beispielsweise insbesondere um die Vermeidung von Unfällen. Hier besteht Rutschgefahr, was Haltegriffe in greifbarer Höhe für ein barrierefreies Wohnen empfehlenswert macht. Damit Rollstuhlfahrer sich im Bad zurechtfinden, sind Schränke sowie Waschbecken unterfahrbar. Die Dusche ist einfahrbar und ebenerdig. Wie die Toilette weist sie einen ausreichend großen Bereich zum Wenden und Drehen im Rollstuhl auf.

Für Küche und Wohnzimmer geht es der DIN neben der Minimierung des Unfallrisikos außerdem um Ergonomie. Küchen sind neben dem Bad der sensitivste Wohnbereich im Hinblick auf barrierefreies Bauen, sodass Sie sich gerade in Bezug auf diesen Raum mit der Norm auseinandersetzen sollten, wenn Sie barrierefrei planen und bauen möchten. Im Wohnzimmer stehen wiederum oft viele Möbelstücke. Auf dem Boden sorgen Teppiche und Läufer häufig für Fußwärme und die Bewegungsfreiheit ist daher nicht immer zu 100 Prozent gegeben. Läufer bilden zum Beispiel oft stolpergefährliche Kanten.

Wer barrierefrei bauen und leben will, sollte daher für beide Räume sowohl im Hinblick auf Festinstallationen und Raumschnitt als auch im Hinblick auf Einrichtungselemente einige Grundsätze bedenken. Nach der Norm steht für alle barrierefreien Wohnräume die Flexibilität von Bewegungsflächen im Mittelpunkt. Vor Türen empfiehlt die DIN im Allgemeinen Bewegungsflächen zum Drehen und Wenden. Diese freien Flächen sollen rund 120 Zentimeter breit und etwa 120 Zentimeter lang sein. Wenn sich auch Rollstuhlfahrer problemlos durch den Raum bewegen sollen, werden Maße von 150 auf 150 Zentimeter empfohlen. Auch eine Mindesttiefe vor und entlang aller Möbelstücke ist in der DIN festgeschrieben. Durchschnittlich liegt diese Empfehlung für barrierefreies Wohnen bei 90 Zentimetern. Für Rollstuhlfahrer sind es auch hier 150 Zentimeter. In Küche, Wohnzimmer sowie Schlafzimmer sollte je ein eigenes Telefon angebracht sein, damit beeinträchtigte Menschen möglichst leicht und schnell an den nächsten Telefonanschluss gelangen. Für Personen mit einer Seh- oder Hörbehinderung stehen spezielle Telefone zur Verfügung. 

Mit der Entscheidung für diese Bauform treffen Sie als Privatperson also zugleich eine Maßnahme der Altersvorsorge, die bei Sanierungen teils sogar finanziell gefördert wird. Hier tritt vor allem die Kfw-Bandengruppe in Erscheinung, die nicht nur energetische Sanierungsmaßnahmen, sondern auch altersgerechten Umbau mit Zuschüssen und Krediten finanziert.

Wie ein barriereloses Wohnzimmer aussieht

Wenn Sie barrierefrei bauen möchten, müssen Sie auch die Möbelstücke an sich möglichst barrierefrei wählen. Das bezieht sich vor allem aufs Wohnzimmer. Damit Schränke und Regale dort problemlos genutzt werden können, muss für Rollstuhlfahrer zum Beispiel genügend Raum zur seitlichen Anfahrt gegeben sein.

Mit Überzeugung Richtung Barrierefreiheit

Grundsätzlich rät die DIN zu Regalen und Schränken, die sich unterfahren lassen. Auch Aufzugschränke mit Paternosterfächern sind eine Möbelempfehlung für ein barrierefreies Wohnzimmer. Alle Sitzmöbel sind in ihrer Höhe individuell auszuwählen. Aufstiegshilfe können das Niederlassen erleichtern. Rund um alle Sitzflächen herum sollten Freiflächen bestehen, damit auf den Rollstuhl angewiesene Personen die Möbelstücke anfahren und sich problemlos umsetzen können. In der unmittelbaren Nähe der Sitzmöbel sorgen Sie für Ablageflächen, auf denen sich zum Beispiel das Telefon verstauen lässt. Wie um die Sitzmöbel herum planen Sie auch um den Wohnzimmertisch genügend Freifläche. Nur so wird der Tisch umfahrbar und lässt sich außerdem gezielt anfahren. Alle Schubladen sowie Bedienelemente des Wohnraums stehen in der Horizontalen idealerweise je 50 Zentimeter aus Ecken heraus und liegen in einer Höhe von rund 85 Zentimetern über dem Boden. Diese Höhe gilt beispielsweise auch für Fenstergriffe. Damit Rollstuhlfahrer auch im Sitzen einen Blick aus dem Fenster werfen können, liegt die Fensterbrüstung idealerweise in höchstens 60 Zentimetern Höhe. Für Beleuchtungs, Heizungs- und Fensterregelungselemente gelten automatisierbare, elektrische Systeme als wichtigste Empfehlung.

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Die Barrierefreie Küche bauen

Für Barrierefreiheit und Ergonomie in der Küche müssen Sie die Arbeitsplatte auf die individuell erreichbare Höhe montieren. Bedienelemente und Steckdosen liegen nicht höher als 85 cm, damit sie vom Sitzen aus erreichbar bleiben. Sehbehinderte benötigen hier taktile Bedienelemente. Sämtliche Griffe sowie Küchengeräte sind in einem barrierefreien Kochbereich idealerweise von großer und leicht greifbarer Form und kommen wie die Bedienelemente auf einer maximalen Höhe von rund 85 cm unter. Die Arbeitsplatte ist durchgehend und weist keine Kanten auf. So lassen sich schwere Töpfe und anderes Kochgut auf der Platte verschieben, ohne dass sie angehoben werden zu müssen.

Barrierefreies Bauen ist eine Investition in die Zukunft

Für Rollstuhlfahrer empfiehlt es sich, unterfahrbare Küchenelemente zu bauen, die Beinfreiheit bieten. Das gilt auch für den Küchentisch, der nach DIN idealerweise rund 60 cm hoch und voll unterfahrbar ist. Schräge Beine sind für barrierefreie Küchentische nicht empfehlenswert, da sie die Bewegungsfreiheit einschränken. Außerdem muss die Breite der Stirnflächen zur einfachen Unterfahrbarkeit des Tisches mindestens 80 Zentimeter betragen. Um den Tisch herum sollte zudem ausreichend Platz zum Wenden und Drehen gegeben sein. Die einzelnen Arbeitsflächen, wie Spüle und Herd, ordnen Sie in einer barrierefreien Küche möglichst ergonomisch an. Wenn Herd, Arbeitsplatte und Spüle zum Beispiel nebeneinander übereck liegen, sind sie in einem Zug erreichbar. Fassen Sie Bereiche des permanenten Gebrauchs zentral zusammen und schaffen Sie einen unbegrenzt barrierefreien Zugang. Einige Küchenmöbelformen haben sich für barrierefreie Küchen bewährt. Das gilt zum Beispiel für leicht zugängliche Apothekerschränke und Spülen mit Abgleitschräge, die einem das Hineinheben von Töpfen ersparen. Eine geeignete Spüle besitzt außerdem einen herausziehbaren Schlauch, der die Flexibilität bei der Arbeit gewährleistet.

Welche verbindlichen und empfohlenen Regelungen der Barrierefreiheit für Ihr Gebiet bestehen, erfahren Sie im lokalen Bauamt. Sogar wenn barrierefreies Bauen nicht verbindlich ist, ergibt es dennoch Sinn. Barrierefreie Wohnräume sind beispielsweise auch altersgerecht und somit Gegenstand staatlicher Förderung.